Zweite Fremdsprache

Version 7.1 von Sarah Groeneveld am 2025/06/25 18:07
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Zweite Fremdsprache am Gymnasium der KGS Stuhr-Brinkum

Zweite Fremdsprache am Gymnasium

An der KGS Stuhr-Brinkum wählen die Schüler:innen des Gymnasialzweigs am Ende von Klasse 5 eine zweite Fremdsprache. Diese beginnt dann verbindlich ab Klasse 6 und muss durchgehend bis einschließlich Klasse 11 belegt werden, da sie Voraussetzung für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ist.

Welche Sprachen stehen zur Wahl? 🎓

Ab Klasse 6 bieten wir am Gymnasium folgende zweite Fremdsprachen an:

  • Französisch
  • Latein
  • Spanisch

Wer sollte welche Fremdsprache wählen?

  • Französisch: empfohlen für sprachlich interessierte Schüler:innen, die gerne sprechen und Alltagssituationen verstehen und kommunizieren möchten. Französisch kann an vielen Schulen weitergeführt werden.
  • Latein: geeignet für Kinder mit Interesse an Grammatik, Struktur und Geschichte. Bei mindestens ausreichenden Leistungen bis einschließlich Klasse 10 kann das *Latinum* erworben werden.
  • Spanisch: ist eine Weltsprache und sehr beliebt. Die Aussprache ist relativ leicht erlernbar, Grammatik und Wortschatz werden schrittweise aufgebaut.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Präsentation zur Fremdsprachenwahl und im Elternbrief (siehe unten).

Wechsel des Schulzweigs – was ist zu beachten? 🔁

Falls Schüler:innen den Gymnasialzweig verlassen und in die Realschule wechseln, kann die zweite Fremdsprache dort nicht fortgeführt werden – an der Realschule wird nur Französisch angeboten. Wer also Spanisch oder Latein gewählt hat, verliert diesen Fremdsprachenunterricht beim Wechsel in die Realschule.

Wichtig: Beim späteren Wiedereinstieg in die gymnasiale Oberstufe kann dies zu Problemen führen (siehe Szenarien unten).

Die zweite Fremdsprache in der Oberstufe

Ab Klasse 11 gelten folgende Regelungen:

  • Schüler:innen müssen eine zweite Fremdsprache belegen, die sie durchgängig bis einschließlich Klasse 11 geführt haben.
  • Wer keine zweite Fremdsprache in Klasse 6–10 hatte (z. B. Realschüler:innen), kann Spanisch neu ab Klasse 11 wählen.
  • Spanisch neu ist vierstündig und muss bis zum Abitur belegt werden.
  • Französisch oder Latein dürfen in Klasse 11 nicht neu begonnen werden.
  • Wer Französisch oder Latein als zweite Fremdsprache hatte, kann diese in Jahrgang 11 noch belegen (dann dreistündig) und danach ggf. abwählen.

Besondere Hinweise zu *Spanisch neu* in Jahrgang 11

  • Spanisch neu ist das einzige Fremdsprachen-Neuangebot an der KGS in der Oberstufe.
  • Wer Spanisch in Klasse 6 begonnen hat und dann auf die Realschule wechselt, kann später nicht erneut Spanisch neu wählen – denn die Sprache zählt dann nicht mehr als "neu".
  • Betroffene Schüler:innen müssten für den Oberstufenbesuch ggf. an eine andere Schule wechseln, z. B. mit *Französisch neu* im Angebot.

Übersicht: Was geht – und was nicht? ✅❌

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Weiterführende Materialien 📎

Bei Rückfragen zur Fremdsprachenwahl wenden Sie sich bitte an die Klassenleitungen oder die Schulleiterin des Gymnasialzweigs.