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Version 2.2 von Sarah Groeneveld am 2025/09/17 18:52

Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause

Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der Mittagspause (13:05 – 14:00 Uhr) grundsätzlich nicht verlassen.  
Eine Ausnahme ist nur mit einem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.  

Antragstellung

📝 Damit Ihr Kind in der Mittagspause das Schulgelände verlassen darf, muss ein Antrag auf Verlassen des Schulgeländes gestellt werden.  

  • Das Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite.  
  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.  
  • Abgabe:  
  • per E-Mail an info@kgs-sb.de  
  • oder im Sekretariat (Brunnenweg 2) der Schule  

Entscheidung

Die Schulleitung prüft den Antrag.  

  • Genehmigte Anträge werden schriftlich bestätigt.  
  • Nicht genehmigte Anträge werden mit Begründung zurückgegeben.  
  • Eine erteilte Genehmigung kann widerrufen werden, wenn es wiederholt zu Problemen kommt (z. B. Zuspätkommen nach der Mittagspause).  

Hinweise für Eltern

  • Die Aufsichtspflicht der Schule endet für den Zeitraum, in dem Ihr Kind das Schulgelände verlassen darf.  
  • Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich in der Mittagspause aufhält und wie der sichere Rückweg zur Schule erfolgt.  

 
*Tags: Mittagspause, Schulgelände, Antrag, Elterninformation, Aufsichtspflicht*