Läusebefall-Elterninfo
Version 2.1 von Sarah Groeneveld am 2025/09/20 12:54
Läusebefall: Informationen für Eltern
Kopflausbefall kann in jeder Schule vorkommen. Wichtig ist, dass Sie als Eltern wissen, wie in diesem Fall vorzugehen ist und welche Schritte erforderlich sind, damit eine Weiterverbreitung schnell eingedämmt wird.
Inhalt
📝 Meldung des Falls
- Wenn bei Ihrem Kind Läuse festgestellt werden, informieren Sie bitte sofort die Klassenleitung.
- Sollte die Klassenleitung nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat.
- Bitte beachten Sie: Der Name betroffener Kinder wird nicht veröffentlicht. Die Information an die gesamte Klasse erfolgt anonym.
📌 Behandlung und Rückkehr in den Unterricht
- Kinder dürfen wieder in die Schule kommen, sobald eine Behandlung mit einem zugelassenen Läusemittel erfolgt ist und keine Läuse mehr nachweisbar sind.
- Die Behandlung besteht aus der Anwendung eines Läusemittels und dem sorgfältigen Auskämmen mit einem Nissenkamm.
- Kontroll-Nachkämmen an den Tagen 3, 5, 9 und ggf. 13 ist wichtig, damit kein erneuter Befall entsteht.
- Sollte erneut ein Befall festgestellt werden, muss die Behandlung wiederholt werden.
- Ein Rezept für das Läusemittel kann vom Kinderarzt ausgestellt werden, sodass die Kosten übernommen werden, insbesondere bei Kindern unter 12 Jahren.
- Ein Abschneiden oder Abrasieren der Haare ist nicht notwendig.
🔗 Weiterführendes Merkblatt
- Hier finden Sie das offizielle Merkblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes:
„Kopflausbefall (Pediculosis capitis)“
✅ Zusammenfassung
- Kopflausbefall kann in jeder Klasse auftreten.
- Eltern informieren zuerst die Klassenleitung, alternativ das Sekretariat.
- Rückkehr in die Schule: nach erfolgter Behandlung und wenn keine Läuse mehr nachweisbar sind.
- Behandlung und konsequentes Nachkämmen sind entscheidend, um die Ausbreitung zu stoppen.