hitzefrei
{{html}} {{toc/}} == (% style="color:#d6420a" %)☀️ Was bedeutet „Hitzefrei"?(%%) == An sehr heißen Tagen kann der Unterricht vorzeitig beendet werden, wenn die Temperaturen in den Unterrichtsräumen das Lernen erheblich erschweren. Das nennt man umgangssprachlich „Hitzefrei". Es handelt sich dabei nicht um einen automatischen Anspruch, sondern um eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung. {{html clean="false"}}
{{html}} == (% style="color:#d6420a" %)📜 Rechtliche Grundlage in Niedersachsen(%%) == Grundlage ist der Runderlass „Unterrichtsorganisation" (UOrgRdErl) des Niedersächsischen Kultusministeriums, Abschnitt 4. Wichtig zu wissen: * Es gibt **keine feste Außentemperatur**, ab der automatisch Hitzefrei gilt. Entscheidend sind die tatsächlichen Temperaturen in den Klassenräumen, da diese je nach Gebäude und Ausrichtung sehr unterschiedlich ausfallen können. * Seit der Anpassung vom **27. Juni 2025** ist Hitzefrei nicht mehr nur in der Grundschule und der Sekundarstufe I möglich, sondern grundsätzlich auch in der Sekundarstufe II. * Die Entscheidung trifft in jedem Einzelfall die Schulleitung vor Ort – orientiert an den konkreten Gegebenheiten in den Räumen. === Eskalationsstufen vor einem Hitzefrei === Bevor Hitzefrei gegeben wird, prüft die Schulleitung zunächst andere Maßnahmen: 1. Räume kühlen, abdunkeln und ausreichend lüften 2. Unterricht in kühlere Räume verlegen 3. Unterricht – wo möglich – nach draußen verlegen 4. Sicherstellen, dass ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen und der Unterricht dadurch erheblich beeinträchtigt bleibt, wird Hitzefrei angeordnet. {{info}} Warmes Sommerwetter allein bedeutet noch kein Hitzefrei. Maßgeblich ist immer, ob sinnvoller Unterricht in den Räumen noch möglich ist. {{/info}} == (% style="color:#d6420a" %)🧑🏫 Wer entscheidet?(%%) == Die Entscheidung trifft die Schulleitung – für einzelne Klassen oder für die ganze Schule. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, abhängig von den konkreten Bedingungen an diesem Tag. == (% style="color:#d6420a" %)🚌 Warum gilt bei uns „frühestens ab der 5. Stunde"?(%%) == Die landesweite Regelung lässt grundsätzlich auch ein früheres Unterrichtsende zu. An der KGS Stuhr-Brinkum ist dies jedoch aus organisatorischen Gründen nicht sinnvoll umsetzbar: Die Schulbusse verkehren nach der 4. Unterrichtsstunde nur vereinzelt. Ein verlässlicher und sicherer Heimweg kann daher erst ab der 5. Stunde gewährleistet werden. Diese schulspezifische Festlegung schützt alle Schülerinnen und Schüler vor langen, unbeaufsichtigten Wartezeiten an der Bushaltestelle. == (% style="color:#d6420a" %)✅ Ablauf, wenn Hitzefrei gegeben wird(%%) == 1. Die Schulleitung informiert unverzüglich den Träger der Schülerbeförderung über das vorzeitige Unterrichtsende. 2. Eltern und Schülerinnen/Schüler werden über die üblichen Kanäle der Schule informiert (z. B. IServ, Homepage, Aushang). 3. Für Schülerinnen und Schüler, die bereits in der Schule sind, bleibt die Aufsichtspflicht bestehen – bis sie das Schulgelände verlassen haben. == (% style="color:#d6420a" %)❓ Häufige Fragen(%%) == {{expandable summary="Gibt es eine feste Temperaturgrenze für Hitzefrei?"}} Nein. Es gibt keine landesweit festgelegte Außentemperatur. Entscheidend sind die tatsächlichen Temperaturen in den Unterrichtsräumen vor Ort. {{/expandable}} {{expandable summary="Gilt Hitzefrei auch für die Oberstufe (Sek II)?"}} Ja. Seit der Anpassung des Runderlasses am 27. Juni 2025 ist Hitzefrei grundsätzlich auch in der Sekundarstufe II möglich – zuvor war dies nicht der Fall. {{/expandable}} {{expandable summary="Warum bekommen wir nicht schon nach der 4. Stunde Hitzefrei?"}} Weil nach der 4. Stunde nur vereinzelte Busse fahren. Damit alle Schülerinnen und Schüler sicher nach Hause kommen, kann Hitzefrei an unserer Schule frühestens ab der 5. Stunde gegeben werden. {{/expandable}} {{expandable summary="Was passiert, wenn mein Kind trotz Hitzefrei in der Schule ist?"}} Auch bei vorzeitigem Unterrichtsende bleibt die Aufsichtspflicht der Schule bestehen, bis das Kind das Schulgelände tatsächlich verlassen hat. {{/expandable}} {{expandable summary="Wie erfahre ich, ob Hitzefrei gegeben wurde?"}} Die Schule informiert über die üblichen Informationswege (z. B. IServ, Homepage, Aushang). Es lohnt sich, an heißen Tagen regelmäßig dort nachzuschauen. {{/expandable}} == (% style="color:#d6420a" %)📞 Kontakt(%%) == Bei Fragen wendet euch gerne an das Sekretariat der KGS Stuhr-Brinkum. ---- //Hinweis: Runderlasse werden vom Kultusministerium regelmäßig überprüft und angepasst. Diese Seite wird bei Änderungen aktualisiert. Stand: Sommer 2026.//