Hitzefrei
☀️ Was bedeutet „Hitzefrei"?
An sehr heißen Tagen kann der Unterricht vorzeitig beendet werden, wenn die Temperaturen in den Unterrichtsräumen das Lernen erheblich erschweren. Das nennt man umgangssprachlich „Hitzefrei". Es handelt sich dabei nicht um einen automatischen Anspruch, sondern um eine Einzelfallentscheidung der Schulleitung. Die Regelung gilt an unserer Schule für alle Jahrgänge, von der Unterstufe bis zur Sekundarstufe II (Oberstufe).
📜 Rechtliche Grundlage in Niedersachsen
Grundlage ist der Runderlass „Unterrichtsorganisation" (UOrgRdErl) des Niedersächsischen Kultusministeriums, Abschnitt 4. Wichtig zu wissen:
- Es gibt keine feste Außentemperatur, ab der automatisch Hitzefrei gilt. Entscheidend sind die tatsächlichen Temperaturen in den Klassenräumen, da diese je nach Gebäude und Ausrichtung sehr unterschiedlich ausfallen können.
- Hitzefrei ist bei uns für alle Jahrgänge möglich, einschließlich der Sekundarstufe II (Oberstufe). Das war nicht immer so: Seit der Anpassung des Runderlasses vom 27. Juni 2025 ist Hitzefrei nicht mehr nur in der Grundschule und der Sekundarstufe I, sondern ausdrücklich auch in der Sekundarstufe II möglich.
- Die Entscheidung trifft in jedem Einzelfall die Schulleitung vor Ort, je nach den konkreten Gegebenheiten in den Räumen.
Eskalationsstufen vor einem Hitzefrei
Bevor Hitzefrei gegeben wird, prüft die Schulleitung zunächst andere Maßnahmen:
- Räume kühlen, abdunkeln und ausreichend lüften
- Unterricht in kühlere Räume verlegen
- Unterricht, wo möglich, nach draußen verlegen
- Sicherstellen, dass ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht
Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen und der Unterricht dadurch erheblich beeinträchtigt bleibt, wird Hitzefrei angeordnet.
🧑🏫 Wer entscheidet?
Die Schulleitung entscheidet, ob einzelne Klassen oder die ganze Schule betroffen sind. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, abhängig von den konkreten Bedingungen an diesem Tag.
✅ Ablauf, wenn Hitzefrei gegeben wird
- Die Schulleitung informiert unverzüglich den Träger der Schülerbeförderung über das vorzeitige Unterrichtsende.
- Eltern und Schülerinnen/Schüler werden informiert: per Lautsprecherdurchsage, über WebUntis, die Homepage und ggf. IServ.
- Für Schülerinnen und Schüler, die bereits in der Schule sind, bleibt die Aufsichtspflicht bestehen, bis sie das Schulgelände verlassen haben.
❓ Häufige Fragen
📞 Kontakt
Bei Fragen wendet euch gerne an das Sekretariat der KGS Stuhr-Brinkum:
- Telefon: 0421 809690
- E-Mail: info@kgs-sb.de
- Öffnungszeiten: Mo bis Do 7:30 bis 15:00 Uhr, Fr 7:30 bis 14:00 Uhr
Hinweis: Runderlasse werden vom Kultusministerium regelmäßig überprüft und angepasst. Diese Seite wird bei Änderungen aktualisiert. Stand: Sommer 2026.