Verlassen des Schulgeländes
                  Zuletzt geändert von Sarah Groeneveld am 2025/09/17 18:57
              
      Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der Mittagspause (13:05 – 14:00 Uhr) grundsätzlich nicht verlassen.  
Eine Ausnahme ist nur mit einem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.  
Inhalt
Antragstellung
📝 Damit Ihr Kind in der Mittagspause das Schulgelände verlassen darf, muss ein Antrag auf Verlassen des Schulgeländes gestellt werden.
- Das Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite.
 - Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
 - Abgabe:
 - per E-Mail an info@kgs-sb.de
 - oder im Sekretariat (Brunnenweg 2) der Schule
 
Entscheidung
Die Schulleitung prüft den Antrag.
- Genehmigte Anträge werden schriftlich bestätigt.
 - Nicht genehmigte Anträge werden mit Begründung zurückgegeben.
 - Eine erteilte Genehmigung kann widerrufen werden, wenn es wiederholt zu Problemen kommt (z. B. Zuspätkommen nach der Mittagspause).
 
Hinweise für Eltern
- Die Aufsichtspflicht der Schule endet für den Zeitraum, in dem Ihr Kind das Schulgelände verlassen darf.
 - Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich in der Mittagspause aufhält und wie der sichere Rückweg zur Schule erfolgt.
 
📎 Formular: