Umgang mit Beschwerden
Vereinbarung zum Umgang mit Beschwerden
1. Konflikte sind normal
Konflikte gehören zur Normalität des schulischen Alltags. Daraus können sich Beschwerden ergeben. Der
Umgang mit Beschwerden bedarf einer angemessenen Strategie, die sich dann als wirksam er weist, wenn
sie verbindlich ist.
2. Das Recht sich zu beschweren
Schüler:innen und Eltern der KGS Stuhr-Brinkum haben das Recht sich zu beschweren und ernst genom-
men zu werden. Sie haben Anspruch darauf, dass ihren Beschwerden nachgegangen wird und eine Lösung
des Konflikts gesucht wird.
3. Angemessene Form
Jede:r hat die Pflicht, seine Beschwerde sachlich und in angemessener Form vorzutragen sowie das Ziel sei-
ner Beschwerde klar zu benennen. Dazu gehört ein respektvoller Umgang und der Verzicht auf Pauscha-
lierungen, Übertreibungen oder Vorverurteilungen. Die Unterstellung böser Absichten ist zu vermeiden.
4. Wo werden Beschwerden bearbeitet
Die Bearbeitung von Beschwerden/Konflikten beginnt dort, wo sie aufgetreten sind. Erst wenn hier
keine Lösung gefunden wird, wird die nächste Ebene einbezogen.
1. Stufe | Fachlehrer:in |
2. Stufe | Klassenlehrer:in / Tutor:in |
3. Stufe | Schulzweigleiter:in / Oberstufenkoordinatorin:in |
4. Stufe | Schulleiter:in |