Umgang mit Beschwerden

Zuletzt geändert von Sarah Groeneveld am 2025/05/18 18:49

Vereinbarung zum Umgang mit Beschwerden

1. Konflikte sind normal

Konflikte gehören zur Normalität des schulischen Alltags. Daraus können sich Beschwerden ergeben. Der

Umgang mit Beschwerden bedarf einer angemessenen Strategie, die sich dann als wirksam er weist, wenn

sie verbindlich ist.

2. Das Recht sich zu beschweren

Schüler:innen und Eltern der KGS Stuhr-Brinkum haben das Recht sich zu beschweren und ernst genom-

men zu werden. Sie haben Anspruch darauf, dass ihren Beschwerden nachgegangen wird und eine Lösung

des Konflikts gesucht wird.

3. Angemessene Form

Jede:r hat die Pflicht, seine Beschwerde sachlich und in angemessener Form vorzutragen sowie das Ziel sei-

ner Beschwerde klar zu benennen. Dazu gehört ein respektvoller Umgang und der Verzicht auf Pauscha-

lierungen, Übertreibungen oder Vorverurteilungen. Die Unterstellung böser Absichten ist zu vermeiden.

4. Wo werden Beschwerden bearbeitet

Die Bearbeitung von Beschwerden/Konflikten beginnt dort, wo sie aufgetreten sind. Erst wenn hier

keine Lösung gefunden wird, wird die nächste Ebene einbezogen.

1. StufeFachlehrer:in
2. StufeKlassenlehrer:in / Tutor:in
3. StufeSchulzweigleiter:in / Oberstufenkoordinatorin:in
4. StufeSchulleiter:in