Ansteckende Krankheiten
Version 1.1 von Sarah Groeneveld am 2026/10/19 23:33
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Ansteckende Krankheiten
Bei manchen ansteckenden Krankheiten darf Ihr Kind nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in die Schule kommen, und Sie müssen die Schule informieren. Hier steht, wann das gilt und was Sie tun müssen.
🗺️ Auf einen Blick
1 🏠
Zu Hause bleiben
Hat Ihr Kind eine der unten genannten Krankheiten oder besteht der Verdacht, bleibt es zu Hause.
2 📞
Schule sofort informieren
Melden Sie Ihr Kind wie gewohnt krank und sagen Sie der Klassenleitung oder dem Sekretariat zusätzlich, um welche Krankheit es sich handelt.
3 🩺
Erst nach ärztlichem Urteil zurück
Ihr Kind darf wieder kommen, wenn nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
📋 Welche Krankheiten?
Das gilt, wenn Ihr Kind an einer dieser Krankheiten erkrankt ist oder der Verdacht darauf besteht (§ 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz):
CholeraDiphtherieEHEC-EnteritisHaemophilus-influenzae-Typ-b-MeningitisImpetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)Keuchhustenansteckungsfähige LungentuberkuloseMasernMeningokokken-InfektionMumpsMpox und andere OrthopockenvirenParatyphusPestKinderlähmung (Poliomyelitis)RötelnScharlach und andere Streptococcus-pyogenes-InfektionenShigellose (Ruhr)Krätze (Skabies)TyphusHepatitis A oder EVirusbedingtes hämorrhagisches FieberWindpockenKopflausbefall
Bei Kopfläusen gelten eigene Hinweise: Läusebefall.
👨👩👧 Krankheit in der Familie
Auch wenn Ihr Kind selbst gesund ist, darf es nicht in die Schule kommen, wenn in Ihrem Haushalt jemand an einer der folgenden Krankheiten erkrankt ist oder ein ärztlicher Verdacht besteht (§ 34 Abs. 3):
CholeraDiphtherieEHEC-EnteritisHaemophilus-influenzae-Typ-b-Meningitisansteckungsfähige LungentuberkuloseMasernMeningokokken-InfektionMumpsParatyphusPestKinderlähmungRötelnShigelloseTyphusHepatitis A oder EVirusbedingtes hämorrhagisches FieberWindpocken
Ob und wie lange das gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Arztpraxis oder dem Gesundheitsamt. Bei Windpocken, Masern, Mumps und Röteln kann zum Beispiel ein ausreichender Impfschutz eine Rolle spielen.
🏫 Was macht die Schule?
- Die Schulleitung meldet die Erkrankung dem Gesundheitsamt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Das Gesundheitsamt entscheidet, ob weitere Maßnahmen nötig sind.
- Wenn andere Familien informiert werden, geschieht das ohne Namen.
- Wird Ihr Kind in der Schule krank und besteht ein Verdacht, rufen wir Sie an und bitten Sie, Ihr Kind abzuholen.
🔗 Mehr Informationen
- Das Robert Koch-Institut stellt die offizielle Belehrung für Eltern nach § 34 IfSG auch in vielen Sprachen bereit.
- Bei Fragen zur Erkrankung hilft Ihre Kinder- oder Hausarztpraxis.
- Wie Sie Ihr Kind krankmelden, steht unter Krankmeldungen.