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... ... @@ -12,6 +12,8 @@ 12 12 13 13 4 Punkte (entsprechend Note 4-) zählen bereits als Unterkurs. Sollte man zwei Unterkurse haben, müssen diese ausgeglichen werden und die Konferenz darf im Sinne der Ausgleichsregel über die Versetzung entscheiden. 14 14 15 +[[image:Punktesystem-Obst.jpeg]] 16 + 15 15 == Ausgleichsregelung == 16 16 17 17 Es kann mit zwei Ausgleichsfächern in der Weise ausgeglichen werden, dass im Durchschnitt des auszugleichenden Fachs und des Ausgleichfachs mindestens 05 Punkte erreicht werden. Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathe sowie der fortgeführten Fremdsprache und der weiteren Fremdsprache können nur untereinander ausgeglichen werden.